Dichtheitsprüfung

Hier steht eine kurze Einleitung zu dieser Seite. Es braucht nicht viele Worte, um Interesse zu wecken. Danach folgen dann die konkreten Texte und Bilder.

Dichtheitsprüfungen sind Betreiberpflicht und dürfen nur von hierfür zertifizierten Firmen und Personal durchgeführt werden. Die Intervalle der Dichtheitsprüfung stehen im Zusammenhang mit errechnetem CO2-Äquivalent des Kältemittels in der Anlage.

Mit Bezug auf die EG-VO517/2014 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) sind folgende Intervalle einzuhalten:

ab 5t: jährliche Prüfung

ab 50t: halbjährliche Prüfung

ab 500t: 1/4-jährliche Prüfung

Das CO2-Äquivalent berechnet sich aus dem Produkt des GWP (Global Warming Potential) des Kältemittels und der Füllmenge.

Wird ein automatisches Leckage- Erkennungssystem in die Anlagen eingesetzt, halbiert sich die jeweilige Prüfhäufigkeit - bzw. verdoppelt sich das Intervall. Also statt halbjährlicher Prüfung wäre damit nur noch die jährliche Prüfung vorgeschrieben. Für Anlagen mit mehr als 500t CO2- Äquivalent ist ein Leckage- Erkennungssystem darüber hinaus aber verpflichtend vorgeschrieben, sodass effektiv die Prüffrist bei den Anlagen dann auch halbjährlich ist.

Unsere Wartungsverträge stellen sicher, dass die Termine und Intervalle regelmäßig und innerhalb der gesetzlichen Pflicht überwacht werden. Sprechen sie uns an!